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Für CVJMer unter 14 Jahren:
Die CVJM-Juniorcard

                    

 


Teilnahmebedingungen

Rechtsbeziehung
Die CVJM-Card wird vom CVJM-Westbund e.V., einem Landesverband im deutschen CVJM, ausgestellt. Mit der CVJM-Card geht die Inhaberin, der Inhaber der Karte mit dem CVJM-Westbund e.V. eine Rechtsbeziehung ein. Die Mitgliedschaft im örtlichen CVJM wird dadurch nicht berührt.

Gültigkeitsdauer und Definition "Mitgliedsausweis"
Die CVJM-Card ist bis zum Austritt aus dem Verein gültig. Die Kartennummer wird vom CVJM-Westbund e.V. vergeben. Die CVJM-Card ist der Mitgliedsausweis für die Mitglieder eines örtlichen CVJM in Deutschland und in einigen anderen Ländern in Europa. Wie der Begriff "Mitgliedschaft" definiert ist, bestimmen die Satzungen der örtlichen CVJM. Um die CVJM-Card zu bekommen, muss ein Mitglied mindestens 13 Jahre alt sein. Die Verantwortlichen der örtlichen CVJM bestimmen anhand ihrer Satzung, an wen sie die CVJM-Card ausgeben. Die CVJM-Card ist nicht übertragbar und kann nur von ihrer Inhaberin/ihrem Inhaber genutzt werden.

Erhebung personenbezogener Daten
Die CVJM-Card wird vom Mitglied des örtlichen CVJM beantragt. Folgende Daten erhält der CVJM-Westbund e.V. vom örtlichen CVJM: Vorname, Name, Geburtsdatum, Anschrift, E-Mail-Adresse, Datum des Eintritts in den örtlichen CVJM. Außerdem freiwillige Angaben, z.B. Beruf. Datenschutzinformationen und eine Datenschutzerklärung für die Website cvjm-card.de liegen als PDF zur Einsicht und zum Download bereit.
Nach Vorschrift des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DS-GVO übernimmt der CVJM-Westbund im Rahmen einer Amtshilfe die Erstellung von Mitgliedsausweisen. Dazu ist der Ortsverein ausnahmsweise befugt, Mitgliedsdaten zu übermitteln. Die Daten dürfen jedoch nur für die festgelegten Zwecke verwendet werden.

Leistungen
Der CVJM-Westbund e.V. hat mit den Kooperationspartnern Vergünstigungen und Dienstleistungen für die Mitglieder der örtlichen CVJM ausgehandelt. Diese Leistungen sind ausschließlich Vereinbarungen zwischen dem CVJM-Westbund e.V. und den Kooperationspartnern. Verhandlungen mit den Kooperationspartnern über Vergünstigungen von Waren und Dienstleistungen für Mitglieder der örtlichen CVJM werden ausschließlich zwischen dem CVJM-Westbund e.V. und den Kooperationspartnern geführt.
Mitglieder im CVJM sollen die Möglichkeit haben, bei den Kooperationspartnern Vergünstigungen auf Waren und Dienstleistungen zu erhalten sowie regelmäßig über deren Angebote und über Aktivitäten des deutschen CVJM informiert zu werden. Das Angebot und der Vorrat der vergünstigten Waren und Dienstleistungen liegen in der Verantwortung der Kooperationspartner, wie auch die Einlösung der genannten Zusagen zu den Sonderkonditionen. Ein Anspruch auf die genannten Leistungen gegenüber dem CVJM-Westbund e.V. besteht nicht.
Sowohl die Kooperationspartner als auch die auf Waren und Dienstleistungen gewährten Vergünstigungen sind freibleibend. Das heißt, die Inhaberin, der Inhaber der CVJM-Card hat keinen Anspruch darauf, dass die genannten Waren und Dienstleistungen zur Verfügung gestellt bleiben oder werden.
So besteht auch kein Anspruch darauf, dass bestimmte Kooperationspartner beteiligt bleiben oder werden.
Die aktuell beteiligten Kooperationspartner und die Art und der Umfang der von ihnen gewährten Vergünstigungen und Vorteile für CVJM-Mitglieder werden vom CVJM-Westbund e.V. veröffentlicht. Verantwortlich für die korrekte Auskunft sind die Kooperationspartner.
Die genannten Vergünstigungen werden nur gewährt, wenn bei Bezahlung, bzw. Bestellung die Nummer der CVJM-Card angegeben wurde. Nach Stellung der Rechnung bzw. nach Bezahlung kann die Gewährung der Vergünstigungen verweigert werden. Bestehen individuelle Preisvereinbarungen, kann der Anspruch auf die Vergünstigungen der CVJM-Card entfallen.
Sollte es vorkommen, dass ggf. Mitarbeitende der Kooperationspartner nicht über die mit der CVJM-Card verbundenen Leistungen informiert sind, haben Sie bitte Verständnis. Wir freuen uns, wenn Sie den CVJM-Westbund e.V. per E-Mail info@cvjm-card.de oder über die CVJM-Card-Hotline (02 02)
57 42 57, informieren. Um Abhilfe zu schaffen, wird sich der CVJM-Westbund e.V. mit dem jeweiligen Kooperationspartner in Verbindung setzen.
Der CVJM-Westbund e.V. informiert CVJM-Card-Inhaberinnen, CVJM-Card-Inhaber unregelmäßig per Briefpost, E-Mail oder andere geeignete Wege über Aktuelles im CVJM und über Angebote von CVJM-Einrichtungen und CVJM-Card-Partnern.

Salvatorische Klausel
Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der allgemeinen Teilnahmebedingungen im Übrigen.

 

 

 
Fragen zur CVJM-Card?

Sie erreichen die Hotline
per E-Mail unter
E info@cvjm-card.de

und per Telefon
von montags bis freitags
von 8.30 bis 14.00 Uhr unter
T (02 02) 57 42 57


oder per Fax
F (02 02) 57 42 42

und per Briefpost
CVJM-Westbund e.V.
- CVJM-Card -
Bundeshöhe 6
42285 Wuppertal




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