Die
CVJM-Card ist der Mitgliedsausweis für die Mitglieder des
CVJM in Deutschland. Wie der Begriff "Mitgliedschaft"
definiert ist, bestimmen die Satzungen der örtlichen CVJM.
Um die CVJM-Card zu bekommen, muss ein Mitglied mindestens 13
Jahre alt sein. Die Verantwortlichen der örtlichen CVJM
bestimmen anhand dieser Satzung, an wen sie die CVJM-Card ausgeben.
Die
CVJM-Card wird vom Mitglied des örtlichen CVJM beantragt.
Folgende Daten erhält der CVJM-Westbund vom örtlichen
CVJM: Vorname, Name, Geburtsdatum, Anschrift, E-Mail-Adresse,
Datum des Eintritt in den örtlichen CVJM. Außerdem
freiwillige Angaben, z.B. Beruf.
Die Datenschutzverpflichtung/-erklärung des CVJM-Westbundes,
unterschrieben von Ulrike Messinger (Vorsitzende) und Michael
van den Borre (Geschäftsführer) liegt als PDF
zu Einsicht bereit.
Die
CVJM-Card ist nicht übertragbar und kann nur von ihrer
Inhaberin/ihrem Inhaber genutzt werden.
Leistungen
Der CVJM-Westbund hat mit den Kooperationspartnern Vergünstigungen
und Dienstleistungen für die Mitglieder der örtlichen
CVJM ausgehandelt. Diese Leistungen sind ausschließlich
Vereinbarungen zwischen dem CVJM-Westbund und den Kooperationspartnern.
Vereinbarungen mit den Kooperationspartnern über Vergünstigungen
von Waren und Dienstleistungen für Mitglieder der örtlichen
CVJM werden ausschließlich zwischen dem CVJM-Westbund
und den Kooperationspartnern geführt.
Mitglieder
im CVJM sollen die Möglichkeit haben, bei den Kooperationspartnern
Vergünstigungen auf Waren und Dienstleistungen zu erhalten
sowie regelmäßig über deren Angebote und Aktivitäten
des deutschen CVJM informiert zu werden.
Das
Angebot und der Vorrat der vergünstigten Waren und Dienstleistungen
liegt in der Verantwortung der Kooperationspartner, wie auch
die Einlösung der genannten Zusagen zu den Sonderkonditionen.
Ein Anspruch auf die genannten Leistungen gegenüber dem
CVJM-Westbund besteht nicht.
Sowohl
die Kooperationspartner als auch die auf Waren und Dienstleistungen
gewährten Vergünstigungen sind freibleibend. Das
heißt, die Inhaberin/der Inhaber der CVJM-Card hat keinen
Anspruch darauf, dass die genannten Waren und Dienstleistungen
zur Verfügung gestellt bleiben oder werden.
So
besteht auch kein Anspruch darauf, dass bestimmte Kooperationspartner
beteiligt bleiben oder werden.
Die
aktuell beteiligten Kooperationspartner und die Art und der
Umfang der von ihnen gewährten Vergünstigungen und
Vorteile für CVJM-Mitglieder werden vom CVJM-Westbund
veröffentlicht. Verantwortlich für die korrekte
Auskunft sind die Kooperationspartner.
Die
genannten Vergünstigungen werden nur gewährt, wenn
bei Bezahlung, bzw. Bestellung die Nummer der CVJM-Card angegeben
wurde. Nach Stellung der Rechnung bzw. nach Bezahlung kann
die Gewährung der Vergünstigungen verweigert werden.
Bestehen individuelle Preisvereinbarungen, kann der Anspruch
auf die Vergünstigungen der CVJM-Card entfallen.
Sollte
es vorkommen, dass ggf. Mitarbeitende der Kooperationspartner
nicht über die mit der CVJM-Card verbundenen Leistungen
informiert sind, haben Sie bitte Verständnis. Wir freuen
uns, wenn Sie den CVJM-Westbund per E-Mail
oder über die Card.Hotline (02 02) 57 42 57, informieren.
Um Abhilfe zu schaffen, wird sich der CVJM-Westbund mit dem
jeweiligen Kooperationspartner in Verbindung setzen.
Salvatorische Klausel
Die
Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen
berührt nicht die Wirksamkeit der allgemeinen Teilnahmebedinungen
im übrigen.
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