CVJM-Card

        

Rechtliches

Die CVJM-Card wird vom CVJM-Westbund, einem Landesverband im deutschen CVJM, ausgestellt. Mit der CVJM-Card geht die Inhaberin/der Inhaber der Karte mit dem CVJM-Westbund eine Rechtsbeziehung ein. Die Mitgliedschaft im örtlichen CVJM
wird dadurch nicht berührt.

Die CVJM-Card ist für fünf Jahre gültig. Die Kartennummer wird vom CVJM-Westbund vergeben.

           
Die CVJM-Card ist der Mitgliedsausweis für die Mitglieder des CVJM in Deutschland. Wie der Begriff "Mitgliedschaft" definiert ist, bestimmen die Satzungen der örtlichen CVJM. Um die CVJM-Card zu bekommen, muss ein Mitglied mindestens 13 Jahre alt sein. Die Verantwortlichen der örtlichen CVJM bestimmen anhand dieser Satzung, an wen sie die CVJM-Card ausgeben.

Die CVJM-Card wird vom Mitglied des örtlichen CVJM beantragt. Folgende Daten erhält der CVJM-Westbund vom örtlichen CVJM: Vorname, Name, Geburtsdatum, Anschrift, E-Mail-Adresse, Datum des Eintritt in den örtlichen CVJM. Außerdem freiwillige Angaben, z.B. Beruf.

Die Datenschutzverpflichtung/-erklärung des CVJM-Westbundes, unterschrieben von Ulrike Messinger (Vorsitzende) und Michael van den Borre (Geschäftsführer) liegt als PDF zu Einsicht bereit.

Die CVJM-Card ist nicht übertragbar und kann nur von ihrer Inhaberin/ihrem Inhaber genutzt werden.


Leistungen


Der CVJM-Westbund hat mit den Kooperationspartnern Vergünstigungen und Dienstleistungen für die Mitglieder der örtlichen CVJM ausgehandelt. Diese Leistungen sind ausschließlich Vereinbarungen zwischen dem CVJM-Westbund und den Kooperationspartnern. Vereinbarungen mit den Kooperationspartnern über Vergünstigungen von Waren und Dienstleistungen für Mitglieder der örtlichen CVJM werden ausschließlich zwischen dem CVJM-Westbund und den Kooperationspartnern geführt.

Mitglieder im CVJM sollen die Möglichkeit haben, bei den Kooperationspartnern Vergünstigungen auf Waren und Dienstleistungen zu erhalten sowie regelmäßig über deren Angebote und Aktivitäten des deutschen CVJM informiert zu werden.

Das Angebot und der Vorrat der vergünstigten Waren und Dienstleistungen liegt in der Verantwortung der Kooperationspartner, wie auch die Einlösung der genannten Zusagen zu den Sonderkonditionen. Ein Anspruch auf die genannten Leistungen gegenüber dem CVJM-Westbund besteht nicht.

Sowohl die Kooperationspartner als auch die auf Waren und Dienstleistungen gewährten Vergünstigungen sind freibleibend. Das heißt, die Inhaberin/der Inhaber der CVJM-Card hat keinen Anspruch darauf, dass die genannten Waren und Dienstleistungen zur Verfügung gestellt bleiben oder werden.

So besteht auch kein Anspruch darauf, dass bestimmte Kooperationspartner beteiligt bleiben oder werden.

Die aktuell beteiligten Kooperationspartner und die Art und der Umfang der von ihnen gewährten Vergünstigungen und Vorteile für CVJM-Mitglieder werden vom CVJM-Westbund veröffentlicht. Verantwortlich für die korrekte Auskunft sind die Kooperationspartner.

Die genannten Vergünstigungen werden nur gewährt, wenn bei Bezahlung, bzw. Bestellung die Nummer der CVJM-Card angegeben wurde. Nach Stellung der Rechnung bzw. nach Bezahlung kann die Gewährung der Vergünstigungen verweigert werden. Bestehen individuelle Preisvereinbarungen, kann der Anspruch auf die Vergünstigungen der CVJM-Card entfallen.

Sollte es vorkommen, dass ggf. Mitarbeitende der Kooperationspartner nicht über die mit der CVJM-Card verbundenen Leistungen informiert sind, haben Sie bitte Verständnis. Wir freuen uns, wenn Sie den CVJM-Westbund per E-Mail oder über die Card.Hotline (02 02) 57 42 57, informieren. Um Abhilfe zu schaffen, wird sich der CVJM-Westbund mit dem jeweiligen Kooperationspartner in Verbindung setzen.


Salvatorische Klausel

Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der allgemeinen Teilnahmebedinungen im übrigen.